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In dem Modul werden die notwendigen Schritte zur Entlassung einer kerntechnischen Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes erörtert. Hierbei werden sowohl an die Stilllegung kerntechnischer Anlagen als auch an die sichere Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitsrelevante Anforderungen gestellt, welche im Modul behandelt werden. Auf die Technologien, die während der Stilllegungsphase einer Anlage in den Aufgabenbereichen Dekontamination, Zerlegung und Rückbau sowie Freigabemessungen eingesetzt werden, wird vertiefend eingegangen. Die Dozenten/-innen werden Ihnen die Anforderungen bzgl. Projektplanung und -abwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen darlegen. Den Abschluss des Moduls bildet eine eintägige Fachexkursion zum Geschäftsbereich Nuklear-Service im Forschungszentrum Jülich. Dort werden unter anderem Abfallbehandlungsanlagen für nukleare Abfälle und Reststoffe sowie die entsprechenden Lagereinrichtungen für radioaktive Abfälle besichtigt und deren Anforderungen mit dem Leiter der Anlage erörtert.