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Der Gefahrstoffbeauftragte - Modul 2: Sicherheitsdatenblätter

21st April 2016 - 22nd April 2016
Dortmund, Germany
https://www.concada.de/seminare/seminar/der-gefahrstoffbeauftragte-modul-2-sicherheitsdatenblaetter/
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Abstract

In Kombination mit Modul 1 und Modul 3 oder Nachweis vergleichbarer Vorqualifikationen dient dieses Seminar dem Erwerb der Sachkunde gemäß REACH-Verordnung, Anhang II und GHS/CLP-Verordnung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Der Einsatz von Gefahrstoffen in Betrieben erfordert von den Unternehmen eine besondere Sorgfaltspflicht im Arbeits- und Umweltschutz. Die Gefahren sind beispielsweise mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und beurteilen. Diese Aufgaben obliegen einer fachkundigen Person, dem so genannten – aber nicht explizit gesetzlich geforderten – Gefahrstoffbeauftragten. Zur Ausübung der Tätigkeiten sind umfangreiche Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Der modulare Aufbau der Gefahrstoffveranstaltungen ermöglicht es, sich dieses Wissen entsprechend den Voraussetzungen des Unternehmens anzueignen. Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine fachkundige Person zu beauftragen. Die Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“ berücksichtigt die Vorgaben der REACH-Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt und ergänzt sie um die nationalen Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen. Anlage II der Bekanntmachung 220 konkretisiert die Anforderungen an die Fachkunde. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein. Im Rahmen dieses zweiten Moduls der Gefahrstoffreiche wird das dafür notwendige Wissen vermittelt. Die Erstellung bzw. Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACH Verordnung geregelt. Eine Notwendigkeit zur Anpassung ergibt sich sobald sich die Rechtsgrundlagen ändern, Einstufungen neu festgelegt werden oder eine Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente erfolgt. Aufbauend auf diesem Seminar liegt der Schwerpunkt in Modul 3 auf der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe.

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