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Anerkannter Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Sinne des § 3 der GBV Unternehmen, in denen regelmäßig gefährliche Güter verpackt, verladen oder transportiert werden, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung tätig werden. Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsträger für seine zukünftige Tätigkeit geschult werden und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen. Mit der Teilnahme an dieser von der IHK Dortmund anerkannten Schulung und anschließender Absolvierung der Prüfung erwirbt der Teilnehmer die erforderliche Sachkunde als Gefahrgutbeauftragter. Der von der IHK nach bestandener Prüfung ausgestellte EG Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Es ist auch möglich nur den Teil Straße zu besuchen. Sprechen Sie uns an.